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BGH, 23.03.2005 - 2 StR 435/04 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
Beweiswürdigung (Zeugenbeweis: mangelnde Aussagekonstanz, Glaubwürdigkeit, erwiesene Belastungstendenz, einseitige Interpretation von Angaben); Aufklärungspflicht (Wahrunterstellung); Vergewaltigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beachtung der Belastungstendenz eines Vergewaltigungsopfers hinsichtlich der Ausführungen zum Tatgeschehen; Bewertung eines wegen einer Verletzung praktisch nicht möglichen Tathergangs durch das Gericht; Zur nachträglichen Belastungstendenz in Verfahren wegen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" und möglicher nachträglicher Belastungstendenz des Zeugen - rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" und möglicher nachträglicher Belastungstendenz des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.07.2004 - 2 BvR 836/04
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 StR 435/04
Der Senat verweist insoweit aber vorsorglich auf die zutreffende Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 17. Januar 2005 zu den Verfahrensrügen Nr. 6, 8, 13 bis 15 und 17. Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Zurückweisung der Befangenheitsanträge als unzulässig gemäß § 26 a StPO ersichtlich nicht den Vorschriften der Strafprozeßordnung entsprach (vgl. hierzu auch BVerfG StraFo 2005, 109).